Kosten einer Scheidung
Kosten einer Scheidung
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Die Anwaltskosten berechnen sich anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder einer Stundensatzvereinbarung.
Unsere Anwaltskosten rechnen wir nach dem RVG ab und nicht nach Stundensätzen. Sie zahlen daher nur die gesetzliche Mindestgebühr. Für Sie ist daher von Anfang an klar, welche Gebühren entstehen und Sie verschenken keinen Cent. Verdeckte Kosten entstehen nicht.
Die genauen Kosten bestimmen sich nach Ihrem Nettoeinkommen und dem Ihres Ehepartners. Daneben gibt es weitere Faktoren, die den Streitwert und damit die Kosten beeinflussen können.
Gerne erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag und klären Sie in einem persönlichen Gespräch über die anfallenden Kosten auf.