Der Ehe­ver­trag von Ih­rem Fach­an­walt für Familienrecht 

BS LEGAL Rechtsanwälte 

Ehe­ver­trag vom Fach­an­walt
Sinn­voll bei Un­ter­neh­mer­ehen, Frei­be­ruf­lern und Immobilieneigentum

Am Ende ei­ner Ehe steht oft der Streit, wie Im­mo­bi­lien und Wert­ge­gen­stände auf­zu­tei­len sind und ob und in wel­cher Höhe Un­ter­halts- oder Ver­sor­gungs­an­sprü­che be­stehen. Sol­che Pro­bleme kön­nen durch eine früh­zei­tige Re­ge­lung in ei­nem von ei­nem Fach­an­walt für Fa­mi­li­en­recht er­ar­bei­te­ten Ehe­ver­trag ver­mie­den wer­den. Denn wer ei­nen Ehe­ver­trag ab­schließt, muss sich mit den dort ge­re­gel­ten Punk­ten in ei­nem spä­te­ren Schei­dungs­ver­fah­ren nicht mehr aus­ein­an­der­set­zen. Dies spart Kos­ten, Zeit und Ner­ven: Zu­ge­winn­ver­fah­ren oder Ver­fah­ren über Un­ter­halts­an­sprü­che kön­nen leicht Jahre dau­ern, wo­bei in man­chen Fäl­len meh­rere Ge­richts­in­stan­zen durch­lau­fen werden.

Ge­rade bei Un­ter­neh­mer­ehen, Al­lein­ver­die­ner­ehen oder Ehen, in de­nen Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tum vor­han­den ist oder sonst ein Ver­mö­gens­zu­wachs zu er­war­ten ist, ist ein Ehe­ver­trag sinn­voll. Denn viele Re­ge­lun­gen des Fa­mi­li­en­rechts sind nicht mehr zeit­ge­mäß oder nicht für jede fa­mi­liäre Si­tua­tion ge­eig­net. Ein Ehe­ver­trag er­mög­licht es den Ehe­gat­ten, eine in­di­vi­du­elle und den ei­ge­nen Be­dürf­nis­sen an­ge­passte Re­ge­lung zu tref­fen und die je­wei­li­gen In­ter­es­sen best­mög­lich zu berücksichtigen.

Tipp 

Ein Ehe­ver­trag kann so­wohl vor als auch nach der Hei­rat ge­schlos­sen wer­den. Er ver­hin­dert Streit um Zu­ge­winn­aus­gleich, Un­ter­halts­an­sprü­che und Ver­sor­gungs­aus­gleich.

Tipp 

Da sich die Recht­spre­chung stets wei­ter ent­wi­ckelt, emp­feh­len wir eine re­gel­mä­ßige Über­prü­fung bzw. nö­ti­gen­falls eine An­pas­sung des Ehe­ver­trags. Viele Ehe­gat­ten ha­ben bei­spiels­weise in ih­rem Ehe­ver­trag eine le­bens­lange Un­ter­halts­ver­pflich­tung ver­ein­bart. Die neue Rechts­lage er­mög­licht nun aber auch die Re­ge­lung ei­ner be­fris­te­ten Un­ter­halts­ver­pflich­tung. Hier wäre zu prü­fen, in­wie­weit die ur­sprüng­li­che Re­ge­lung noch wirk­sam ist und wie diese an­ge­passt wer­den kann. 

Tipp 

Bei der mo­di­fi­zier­ten Zu­ge­winn­ge­mein­schaft kön­nen ein­zelne Ver­mö­gens­werte dem Zu­ge­winn ent­zo­gen wer­den. Auf diese Weise kön­nen Un­ter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen oder Im­mo­bi­lien aus dem Zu­ge­winn aus­ge­klam­mert werden. 

Kanz­lei für Fa­mi­li­en­recht,
Straf­recht & Steu­ern in Köln

Mo.-Fr. 9-1314:00-17:30
Tel. +49 (0) 221 94 336 530
Fax +49 (0) 221 94 336 531
info@bs-legal.de

Kanz­lei für Fa­mi­li­en­recht,
Straf­recht & Steu­ern in Trautskirchen

Mo.-Fr. 9-1314:00-17:30
Tel. +49 (0) 910 79 24 59 20
Fax +49 (0) 910 79 24 59 21
info@bs-legal.de

Ihre An­sprech­part­ner

Wei­tere ak­tu­elle Bei­träge aus dem Familienrecht

Kontaktformular 

Kon­tak­tie­ren Sie uns für die Ver­ein­ba­rung ei­ner Erstberatung 

    .

    BS LEGAL Fachanwalt Familienrecht - Rechtsanwalt für Ehevertrag