
Ihre Fachanwälte für Familienrecht in Köln Lindenthal – Ihr Scheidungsanwalt
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Köln Lindenthal berät und vertritt Mandanten in allen Belangen des Familienrechts. Unsere Anwälte sind spezialisiert auf Unterhaltsverfahren, Scheidungsprozesse und die Auflösung des Ehevermögens samt Zugewinnausgleich.
Auch bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahrens stehen Ihnen unsere Anwälte zur Seite. Daneben gestalten unsere Rechtsanwälte Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Dabei ermöglichen uns jahrelange Erfahrung, ständige Fortbildung und die interdisziplinäre Arbeit im Team Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Die positiven Rückmeldungen unserer Mandanten sind dabei Antrieb uns Ansporn zugleich.
Nehmen Sie heute noch Kontakt zu uns auf.
Ihr Scheidungsanwalt – vorausschauend und professionell durch den Scheidungsprozess
Sie stehen vor einer Scheidung? Was, wenn Sie morgen schon wüssten welche Problemfelder vermieden werden müssen und wie Sie - persönlich und wirtschaftlich – diese Situation bestmöglich hinter sich bringen können? Unsere Scheidungsanwälte gestalten Ihren Scheidungsprozess vorausschauend und haben Vermögen, Familie und Kinder immer mit im Blick. Denn Grundlage unserer Beratung ist ein ganzheitlicher Ansatz, der Ihnen ermöglicht in jeder Hinsicht das Richtige zu tun.
Egal ob einvernehmliche Scheidung oder streitige Scheidung: Wir sind Ihre Ansprechpartner in Köln, wenn der Scheidungsprozess bevorsteht.
Unterhalt
Es gibt eine Vielzahl von Unterhaltsansprüchen. Wesentlich im Falle einer Trennung oder Scheidung sind der Trennungs- und nacheheliche Unterhalt sowie der Kindesunterhalt. Daneben können Unterhaltsansprüche aus Anlass der Geburt in Betracht kommen. Viele Gutverdiener sehen sich darüber hinaus mit dem Elternunterhalt konfrontiert.
Bei Unterhaltsansprüchen ist zweierlei wichtig: Die schnelle Geltendmachung und die Kenntnis aller gesetzlichen Möglichkeiten um den Unterhalt zu schmälern. Gerade bei gutverdienenden Ehepartnern kann sich erhebliches Einsparpotential ergeben.
Sorge- und Umgangsrecht
Nicht nur nach einer Trennung oder Scheidung, sondern auch bei unverheirateten Paaren kann es zu Unstimmigkeiten über das Sorge-und Umgangsrecht kommen. So steht unverheirateten Vätern beispielsweise nicht automatisch ein Sorge- oder Umgangsrecht zu. Unsere Anwälte helfen Ihnen bei der Geltendmachung des Sorgerechts oder wehren einen Antrag auf gemeinsame Sorge ab, wo das Kindeswohl dies erfordert.
Das Umgangsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge. Jeder Elternteil hat das Recht auf Umgang mit seinem Kind. Und auch das Kind hat Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Sinnvoll ist eine Umgangsregelung, die Klarheit für alle Beteiligten bietet. Wird der Umgang verwehrt oder ist der Umgang aus Gründen des Kindeswohls auszusetzen, so stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte auch in gerichtlichen Umgangsverfahren zur Seite.
Zugewinn nach der Scheidung
Das Gesetz sieht in § 1378 BGB vor, dass der Ehepartner, der einen höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, dem anderen Ehepartner die Hälfte des Überschusses auszugleichen hat.
Bei der Berechnung der Ausgleichsforderung kommt es auf die Höhe des Vermögens zu drei Stichtagen an. Der erste Stichtag zur Ermittlung des Anfangsvermögens ist der Tag der Eheschließung. Das Endvermögen wird für den Tag berechnet, an dem das Gericht den Scheidungsantrag zustellt. Mit einer zusätzlichen Vermögensauskunft zum Zeitpunkt der Trennung wird verhindert, dass der auskunftspflichtige Ehepartner die Trennungszeit dazu nutzt, um Vermögen beiseite zu schaffen.
Zur Konfliktlösung verfolgen unsere Rechtsanwälte eine zweistufige Strategie. Zunächst setzen wir auf eine außergerichtliche Verhandlungslösung, die den Interessen beider Ehegatten Rechnung trägt. Verschließt sich der andere Ehegatte der außergerichtlichen Lösung, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gericht.
Sie haben noch Fragen? Ihre Beratung beim Fachanwalt für Familienrecht in Köln:
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail schildern.
Unser kompetentes Team aus Anwälten und Steuerberatern hilft Ihnen gerne weiter und bespricht mit Ihnen in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch, ob Ihr Fall Erfolgsaussichten hat. Sie entscheiden, ob Sie uns danach mit der Durchführung Ihres Falles beauftragen möchten.
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